Verhinderungspflege einfach erklärt: Anspruch, Höhe, Kombination & typische Fehler
Hinweis: Beträge und Regelungen zur Verhinderungspflege können sich ändern. Prüfe aktuelle Zahlen immer bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium).
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt – z. B. wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder einfach, weil sie dringend eine Pause braucht.
In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Versorgung. Die Pflegekasse erstattet dafür Kosten bis zu einem bestimmten Jahresbetrag.
- Die Pflege zu Hause soll trotz Ausfall der Hauptpflegeperson gesichert bleiben.
- Verhinderungspflege ist zeitlich begrenzt auf einige Wochen pro Jahr.
- Sie kann stundenweise, tageweise oder wochenweise genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Pflegegrad 2–5
Verhinderungspflege gibt es in der Regel erst ab Pflegegrad 2. - Die pflegebedürftige Person wird zu Hause gepflegt.
- Es gibt eine „Hauptpflegeperson“ (meist Angehörige), die sonst überwiegend pflegt.
- Diese Hauptpflegeperson ist vorübergehend verhindert – z. B. durch:
- Urlaub oder eigene Erholungsphase,
- Krankheit oder Reha,
- Berufliche Verpflichtungen,
- eigene Arzt- oder Behördentermine.
- Die Pflege zu Hause wird in dieser Zeit von einer Ersatzperson oder einem Pflegedienst übernommen.
Wichtig: Die Ersatzpflegeperson kann eine verwandte oder fremde Person sein – die Höchstbeträge und Erstattungsregeln können aber je nach Verwandtschaftsgrad leicht unterschiedlich sein.
Wie hoch ist Verhinderungspflege & wie lange gilt sie?
Die Verhinderungspflege steht pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die genauen Werte können sich ändern – typische Größenordnung zur Orientierung:
- Ein jährlicher Betrag im mittleren vierstelligen Bereich für Verhinderungspflege (z. B. rund 1.600 €).
- Bis zu mehrere Wochen pro Jahr (z. B. bis zu 6 Wochen) sind möglich – je nach Gesetzesstand.
Die Verhinderungspflege kann flexibel genutzt werden:
- Stundenweise: z. B. 3 Stunden Vertretung pro Woche.
- Tageweise: z. B. ein verlängertes Wochenende.
- Wochenweise: z. B. 2–3 Wochen Urlaub der Hauptpflegeperson.
Entscheidend ist: Solange Budget und maximale Dauer noch nicht ausgeschöpft sind, kann Verhinderungspflege mehrmals im Jahr genutzt werden.
Kombination mit Kurzzeitpflege (Topf-Übertragung)
Zusätzlich zur Verhinderungspflege gibt es die Kurzzeitpflege – das ist eine vorübergehende stationäre Pflege, z. B. im Pflegeheim.
Zwischen beiden Töpfen gibt es eine Kombinationsmöglichkeit:
- Ein Teil des Budgets der Kurzzeitpflege kann auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
- Dadurch erhöht sich der verfügbare Betrag für Verhinderungspflege deutlich.
Beispiel (vereinfachte Darstellung):
- Standardbudget Verhinderungspflege: z. B. rund 1.600 € pro Jahr.
- Ein Teil der Kurzzeitpflege (z. B. bis zu 50 %) kann zusätzlich in die Verhinderungspflege fließen.
- Damit stehen insgesamt bis zu über 2.000 € pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wichtig: Wer viel Verhinderungspflege aus dem Kurzzeitpflege-Topf nutzt, hat entsprechend weniger Budget für stationäre Kurzzeitpflege übrig. Hier lohnt sich eine gute Planung.
Pflegegeld während der Verhinderungspflege
Viele Angehörige fragen: „Bekommen wir das Pflegegeld weiter, wenn wir Verhinderungspflege nutzen?“
Grundregel (vereinfacht):
- Bei kurzer Verhinderung (z. B. stundenweise oder wenige Tage) wird das Pflegegeld oft weitergezahlt.
- Bei längeren Zeiträumen kann es sein, dass das Pflegegeld anteilig gekürzt wird oder nur noch ein bestimmter Prozentsatz gezahlt wird – abhängig von der genauen gesetzlichen Regelung.
Konkrete Details (Prozentsätze, Dauer, Sonderregelungen) können sich ändern. Deshalb immer:
- Bescheid der Pflegekasse genau lesen.
- Bei Unsicherheit direkt bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle nachfragen.
Wie beantragt man Verhinderungspflege?
1. Pflegekasse kontaktieren
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenversicherung (z. B. AOK, TK, Barmer). Meist reicht ein Anruf: „Wir möchten Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.“
2. Klären, wie abgerechnet wird
- Wird ein Pflegedienst eingesetzt, rechnet dieser oft direkt mit der Pflegekasse ab.
- Übernimmt eine Privatperson (z. B. Nachbar, Freundin) die Pflege, wird meistens erst gezahlt und dann erstattet.
3. Formulare & Nachweise
- Die Pflegekasse stellt ein Formular für Verhinderungspflege zur Verfügung.
- Dort werden Zeitraum, Ersatzpflegeperson und Kosten eingetragen.
- Rechnungen oder Quittungen werden mitgeschickt.
4. Nach der Maßnahme einreichen
Nach Ende der Verhinderungspflege reichen Angehörige alle Unterlagen bei der Pflegekasse ein. Die Kasse prüft, ob Ansprüche und Beträge im Rahmen des Budgets liegen, und erstattet dann die Kosten.
Nachweise & Abrechnung
Damit die Pflegekasse Kosten übernimmt, braucht sie nachvollziehbare Unterlagen:
- Rechnungen von Pflegediensten, Einrichtungen oder selbstständigen Betreuungskräften,
- bei Privatpersonen (z. B. Nachbarin) eine formlose Quittung oder Vereinbarung,
- Angabe des genauen Zeitraums und der Stunden / Tage,
- Bankverbindung der pflegebedürftigen Person (für die Erstattung),
- Formular der Pflegekasse zur Verhinderungspflege (falls vorhanden).
Tipp: Notiere dir während der Verhinderungspflege direkt, wer wann wie lange da war. Das macht die spätere Abrechnung viel leichter.
Typische Einsatz-Szenarien aus dem Alltag
So kann Verhinderungspflege konkret aussehen:
- Urlaub der Hauptpflegeperson:
Die Tochter pflegt normalerweise ihre Mutter. Für 10 Tage Urlaub übernimmt ein Pflegedienst morgens und abends die Grundpflege, zusätzlich kommt eine Nachbarin für Einkäufe und Begleitung. - Eigene Krankheit oder OP:
Der pflegende Ehemann muss selbst ins Krankenhaus. In dieser Zeit übernimmt ein Kurzzeitpflegeplatz im Heim oder eine Kombination aus Pflegedienst und Angehörigen die Versorgung zu Hause. - Regelmäßige Entlastung:
Jeden Dienstag übernimmt eine Alltagsbegleiterin für 3 Stunden die Betreuung, damit die pflegende Ehefrau in Ruhe einkaufen oder zum Sport gehen kann.
Typische Fehler bei der Verhinderungspflege
- Leistung gar nicht oder viel zu spät genutzt
Viele Familien kennen die Verhinderungspflege nicht – das Budget verfällt dann am Jahresende ungenutzt. - Keine Kombination mit Kurzzeitpflege
Die Möglichkeit, Budget aus der Kurzzeitpflege zur Verhinderungspflege zu übertragen, wird häufig übersehen. - Keine schriftlichen Nachweise
Es wird zwar gezahlt, aber es gibt keine Quittungen oder schriftlichen Vereinbarungen – die Pflegekasse kann dann schwer erstatten. - Verwechslung mit Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag sind unterschiedliche Töpfe – mit jeweils eigenen Regeln. - Überforderung der Angehörigen
Viele pflegende Angehörige warten zu lange, bevor sie sich eine Auszeit gönnen – obwohl Verhinderungspflege genau dafür gedacht ist.
Checkliste: Habe ich an alles gedacht?
- [ ] Pflegegrad 2–5 liegt vor
- [ ] Hauptpflegeperson ist zeitweise verhindert (Urlaub, Krankheit, Termine, Erholung)
- [ ] Ersatzpflegeperson oder Pflegedienst ist organisiert
- [ ] Bei der Pflegekasse nach aktuellem Budget & Regelungen gefragt
- [ ] Eventuelle Kombination mit Kurzzeitpflege geprüft
- [ ] Schriftliche Vereinbarungen / Quittungen für die Ersatzpflegeperson vorgesehen
- [ ] Zeitraum und Stunden der Verhinderungspflege dokumentiert
- [ ] Alle Unterlagen nach der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht
Wie geht es weiter?
Verhinderungspflege ist ein wichtiger Baustein, um Angehörige langfristig zu entlasten. In weiteren Beiträgen erklären wir:
- Kurzzeitpflege im Pflegeheim – wann sie sinnvoll ist und wie sie mit Verhinderungspflege kombiniert werden kann.
- Entlastungsbetrag (125 €) – wofür du ihn nutzen kannst und wie du Anbieter findest.
- Pflegeleistungen im Überblick – wie alle Töpfe (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege) strategisch zusammenpassen.



