Pflegeleistungen einfach erklärt: ambulante Pflege, Ansprüche & Kombi mit Pflegegeld
Hinweis: Die Beträge und Regelungen können sich ändern. Bitte prüfe aktuelle Zahlen immer bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium).
Was sind ambulante Pflegeleistungen (Pflegesachleistungen)?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die über einen ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. „Sachleistung“ heißt: Die Kasse bezahlt keine Geldleistung an die pflegebedürftige Person, sondern übernimmt die Kosten für konkrete Pflegeeinsätze.
Typische Einsatzgebiete von ambulanten Pflegeleistungen:
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
- Unterstützung bei der Ernährung (Mahlzeiten vorbereiten, Essen anreichen)
- Hilfe bei der Mobilität (Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern)
- Unterstützung im Haushalt (z. B. leichte Hausarbeiten)
- Teils auch behandlungspflegerische Tätigkeiten nach ärztlicher Verordnung (z. B. Medikamente richten, Verbände wechseln – Abrechnung dann teils über die Krankenkasse)
Die pflegebedürftige Person bleibt zu Hause, bekommt aber professionelle Unterstützung – ergänzend oder entlastend für pflegende Angehörige.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Die wichtigsten Voraussetzungen für Pflegesachleistungen sind in der Regel:
- Pflegegrad 2 bis 5
Mit Pflegegrad 1 stehen überwiegend Entlastungsleistungen zur Verfügung, aber keine regulären Pflegesachleistungen. - Die Pflege findet zu Hause oder in einer pflegeähnlichen Wohnform statt.
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad bei der Pflegekasse vor.
- Die Leistungen werden über einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht.
Die maximale Höhe der Pflegesachleistungen ist je nach Pflegegrad gedeckelt. Das Budget steht monatlich zur Verfügung und kann flexibel über den Pflegedienst abgerufen werden.
Welche Leistungen sind möglich?
Welche konkreten Hilfen der Pflegedienst erbringt, wird in einem Leistungsplan festgehalten. Typische Bausteine:
- Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigung in Teilbereichen)
- Betreuungs- und Aktivierungsangebote (Spaziergänge, Gespräche, Begleitung)
- Unterstützung bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung
- Hilfestellung beim An- und Auskleiden und bei der Lagerung im Bett
Die genaue Ausgestaltung kann je nach Pflegedienst, Region und individuellem Bedarf variieren. Wichtig ist, dass die Leistungen zum Alltag der pflegebedürftigen Person passen – und im mit der Pflegekasse vereinbarten Budgetrahmen bleiben.
Pflegesachleistungen vs. Pflegegeld – der Unterschied
Die beiden wichtigsten häuslichen Leistungen der Pflegeversicherung sind:
Pflegegeld
- Geldleistung für häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen.
- Die pflegebedürftige Person erhält monatlich Geld und kann es zur Organisation der Pflege einsetzen.
Pflegesachleistungen
- Leistung wird in Form von Einsätzen des ambulanten Pflegedienstes erbracht.
- Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – es fließt kein Geld an die Pflegebedürftigen.
Kurz gesagt: Pflegegeld = Geld für Angehörigenpflege, Pflegesachleistungen = Pflegedienst wird bezahlt. Viele Familien entscheiden sich nicht für „entweder oder“, sondern nutzen die Kombination aus beiden Formen.
Kombination: Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Wird die pflegebedürftige Person sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst versorgt, kann eine Kombinationsleistung genutzt werden.
Das Prinzip:
- Der Pflegedienst nutzt einen Prozentsatz des Sachleistungsbudgets.
- Das Pflegegeld wird entsprechend anteilig gekürzt.
- Die nicht genutzten Prozente der Sachleistung werden als Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel: Werden 40 % der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, bleiben 60 % des Pflegegeldes übrig und werden ausgezahlt.
Einfaches Kombinations-Beispiel
Beispiel (vereinfacht, ohne Gewähr):
- Pflegegrad 3
- Maximales Pflegegeld (Orientierungswert): 570 €
- Maximale Pflegesachleistung (Orientierungswert): 1.432 €
Der Pflegedienst rechnet monatlich 716 € ab. Das sind 50 % des möglichen Sachleistungsbudgets.
Ergebnis:
- Pflegedienst: 50 % der Sachleistung werden von der Pflegekasse übernommen.
- Pflegegeld: 50 % von 570 € = 285 € werden als Pflegegeld ausgezahlt.
So lässt sich professionelle Pflege mit der Unterstützung durch Angehörige kombinieren, ohne Leistungen zu verschenken.
So beantragst du ambulante Pflegeleistungen
1. Kontakt zur Pflegekasse
Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf genügt: „Wir möchten häusliche Pflegeleistungen beantragen.“
2. Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
- Die Pflegekasse schickt ein Formular oder ermöglicht den Antrag online/telefonisch.
- Entscheidend ist das Datum der Antragstellung – ab diesem Zeitpunkt können Leistungen rückwirkend gewährt werden.
3. Begutachtung durch MDK oder MEDICPROOF
- Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) bzw. MEDICPROOF bei Privatversicherten kommt nach Hause oder begutachtet per Video.
- Es wird geprüft, wie selbstständig die Person in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, Alltag, kognitive Fähigkeiten etc. ist.
- Daraus ergibt sich der Pflegegrad 1–5.
4. Pflegegrad-Bescheid & Wahl der Leistungen
Nach dem Bescheid kannst du entscheiden, ob du Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination nutzen möchtest. Viele Pflegedienste beraten dich bei der optimalen Aufteilung.
Typische Fehler & praktische Tipps
-
Leistungen werden gar nicht oder zu spät beantragt
Viele Familien warten zu lange, bis sie Hilfe holen. Besser: frühzeitig beraten lassen und Leistungen rechtzeitig beantragen. -
Sachleistungen werden nicht ausgeschöpft
Häufig bleibt ein Teil des Budgets ungenutzt, obwohl Entlastung dringend nötig wäre. -
Kombinationsmöglichkeiten werden nicht genutzt
Wer Pflegegeld bezieht, kann zusätzlich Pflegesachleistungen einbinden – und umgekehrt. -
Keine regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades
Verschlechtert sich der Zustand, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein. -
Zu wenig Beratung
Pflegestützpunkte, Sozialdienste in Kliniken und Pflegedienste bieten kostenlose Beratung – diese Chancen sollte man nutzen.
Wie geht es weiter?
In weiteren Beiträgen schauen wir uns an:
- Wie du Kombinationsleistungen mit konkreten Rechenbeispielen optimal nutzt.
- Welche Rolle Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege spielen.
- Wie du als Angehörige*r langfristig für dich selbst sorgst und Überlastung vermeidest.
So bekommst du nach und nach einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung – und kannst besser entscheiden, was für deine Situation passend ist.



