Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42-Euro-Pauschale einfach erklärt
Hinweis: Die Regelungen zu Pflegehilfsmitteln können sich ändern. Bitte prüfe aktuelle Informationen immer bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium).
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden und nach Gebrauch entsorgt werden. Sie sollen die Pflege zu Hause erleichtern und hygienisch sicher machen.
- Sie werden in der Regel monatlich benötigt.
- Sie dienen Schutz, Hygiene und Infektionsprophylaxe.
- Die Kosten werden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von der Pflegekasse übernommen.
Typisch ist die Versorgung über eine sogenannte Pflegebox, in der mehrere dieser Produkte praktisch zusammengestellt und jeden Monat nach Hause geliefert werden. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt mit der Pflegekasse.
Wer hat Anspruch?
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sind:
- Es liegt ein Pflegegrad 1–5 vor.
Anders als beim Pflegegeld sind hier auch Personen mit Pflegegrad 1 anspruchsberechtigt. - Die Pflege findet zu Hause statt – also in der eigenen Wohnung, im Haushalt von Angehörigen oder in einer betreuten Wohngemeinschaft.
- Es besteht ein erheblicher Pflegebedarf, bei dem diese Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.
Es spielt keine Rolle, ob Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst pflegen – wichtig ist, dass die Pflege häuslich durchgeführt wird.
Wie hoch ist die Leistung?
Die Pflegekasse übernimmt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 42 € (aktuell übliche Pauschale, kann sich gesetzlich ändern).
- Die Kosten werden bis zum Höchstbetrag von 42 € pro Monat übernommen.
- Liegt der Produktwert darunter, wird nur der tatsächliche Wert abgerechnet.
- Liegt der Produktwert darüber, ist der Mehrbetrag grundsätzlich privat zu tragen.
Wichtig: Nicht genutzte Beträge können in der Regel nicht einfach in den nächsten Monat übertragen werden. Es lohnt sich also, die Pauschale möglichst regelmäßig auszuschöpfen.
Welche Produkte gehören dazu?
Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind unter anderem:
- Einmalhandschuhe (z. B. Latex, Nitril, Vinyl)
- Einmalschürzen oder Schutzschürzen
- Mundschutz / medizinischer Mund-Nasen-Schutz
- FFP2-Masken (je nach Situation)
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen (oder Desinfektionstücher)
- Einmal-Bettschutzeinlagen (z. B. saugende Unterlagen)
- je nach Kasse weitere Einmal-Hilfsmittel, wenn sie der häuslichen Pflege dienen
Die genaue Liste kann von Pflegekasse zu Pflegekasse leicht variieren. Ein spezialisierter Versorger oder Pflegedienst kann dabei helfen, eine passende Zusammenstellung zu finden.
Wie beantragt man Pflegehilfsmittel?
1. Pflegegrad klären
Grundlage ist ein anerkannter Pflegegrad 1–5. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, muss dieser zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden.
2. Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Du kannst direkt bei der Pflegekasse anrufen und sagen: „Wir möchten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen.“
- Viele Pflegekassen haben dafür ein Formular auf ihrer Webseite.
- Alternativ bieten spezialisierte Anbieter fertige Antragsvorlagen an und unterstützen beim Ausfüllen.
3. Vertragspartner / Pflegebox-Anbieter wählen
In der Praxis ist es für Angehörige oft am einfachsten, einen zugelassenen Pflegehilfsmittel-Versorger (Pflegebox-Anbieter) zu wählen:
- Du wählst die gewünschten Produkte und Mengen im Rahmen der 42 €-Pauschale aus.
- Der Anbieter hilft beim Antrag und holt ggf. die Genehmigung der Pflegekasse.
- Die Pflegebox wird anschließend regelmäßig nach Hause geliefert.
Der Vorteil: Du musst dich weder um Einkaufslisten noch um die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmern.
Abrechnung über einen Vertragspartner (Pflegebox)
Wenn du dich für einen Pflegebox-Anbieter entscheidest, läuft die Abrechnung in der Regel so:
- Der Anbieter ist als Vertragspartner der Pflegekassen zugelassen.
- Du unterschreibst einmalig die notwendigen Unterlagen (z. B. Antrag, Einwilligung zur Abrechnung).
- Der Anbieter liefert dir monatlich eine individuell zusammengestellte Pflegebox.
- Die Direktabrechnung mit der Pflegekasse übernimmt der Anbieter.
- Die Kosten werden dabei bis zum Höchstbetrag von 42 € pro Monat mit der Pflegekasse verrechnet.
Für dich bedeutet das: kaum Bürokratie, planbare Versorgung und eine Box, die sich an den tatsächlichen Pflegebedarf anpassen lässt (z. B. mehr Bettschutz bei zunehmender Inkontinenz).
Kombination mit anderen Pflegeleistungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden zusätzlich zu anderen Leistungen gewährt. Sie haben nichts mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu tun und kürzen diese auch nicht.
- Du kannst gleichzeitig Pflegegeld erhalten.
- Du kannst gleichzeitig Pflegesachleistungen (Pflegedienst) nutzen.
- Du kannst gleichzeitig den Entlastungsbetrag für weitere Angebote einsetzen.
Pflegehilfsmittel sind also ein eigener „Topf“, der häufig übersehen wird – obwohl er gerade im Alltag sehr entlasten kann.
Typische Fehler in der Praxis
- Leistung wird gar nicht beantragt
Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Pauschale haben und verschenken so Monat für Monat bis zu 42 €. - Produkte werden dauerhaft privat organisiert
Pflegehilfsmittel werden im Alltag „irgendwie mitgekauft“, statt die strukturierte Versorgung über einen Vertragspartner zu nutzen. - Keine individuelle Anpassung der Box
Die Pflegebox wird einmal eingerichtet und nie wieder überprüft – obwohl sich der Pflegebedarf verändert (z. B. mehr Bettschutz, weniger Masken). - Fehlende Rückmeldung an den Anbieter
Wünsche und Probleme (z. B. zu viele oder zu wenige bestimmte Produkte) werden nicht kommuniziert, obwohl eine Anpassung möglich wäre. - Unklarheit über die 42 €-Grenze
Es ist nicht transparent, wann Leistungen noch von der Pauschale gedeckt sind und wann private Zuzahlungen entstehen.
Checkliste: Habe ich alles genutzt?
- [ ] Pflegegrad 1–5 liegt vor
- [ ] Pflege findet zu Hause oder in einer vergleichbaren Wohnform statt
- [ ] Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €-Pauschale) ist bei der Pflegekasse geklärt
- [ ] Ein zugelassener Pflegehilfsmittel-Versorger / Pflegebox-Anbieter ist ausgewählt
- [ ] Die Zusammenstellung der Pflegebox passt zu unserem tatsächlichen Bedarf
- [ ] Wir prüfen den Inhalt regelmäßig und passen ihn an, wenn sich der Pflegebedarf ändert
Wie geht es weiter?
In weiteren Beiträgen erklären wir Schritt für Schritt andere Leistungen der Pflegekasse, zum Beispiel:
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Detail – mit Beispielrechnungen.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Entlastung, wenn Angehörige eine Pause brauchen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbauten (z. B. barrierefreies Bad).
- Entlastungsbetrag: 125 € im Monat sinnvoll nutzen.



