Pflegegeld & Kombinationsleistung: 3 Rechenbeispiele mit echten Zahlen
Hinweis: Die folgenden Beträge sind Beispielwerte, damit du die Kombinationsleistung besser verstehst. Die tatsächlichen Leistungen können sich ändern. Bitte prüfe immer die aktuell gültigen Beträge bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium).
Warum Rechenbeispiele so wichtig sind
Viele Angehörige wissen zwar, dass man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren kann – aber die konkrete Frage lautet fast immer:
„Wie viel Pflegegeld bleibt uns übrig, wenn der Pflegedienst X-Euro im Monat abrechnet?“
Genau dabei helfen Rechenbeispiele. Sie zeigen dir Schritt für Schritt,
- wie die Pflegekasse den Prozentsatz der Sachleistungen ermittelt und
- wie daraus der anteilige Pflegegeldbetrag entsteht.
Grundlage: Pflegegeld & Pflegesachleistungen (Beispielbeträge)
Für unsere Rechenbeispiele gehen wir von folgenden fiktiven, gerundeten Beträgen aus:
| Pflegegrad | Pflegegeld (Beispiel) | Pflegesachleistung (Beispiel) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 330 € pro Monat | 770 € pro Monat |
| Pflegegrad 3 | 570 € pro Monat | 1.330 € pro Monat |
| Pflegegrad 4 | 765 € pro Monat | 1.660 € pro Monat |
Noch einmal: Das sind Beispiele. Die Logik der Kombinationsleistung bleibt aber gleich – egal, wie hoch die tatsächlichen Beträge sind.
Beispiel 1: Pflegegrad 2 – wenig Pflegedienst, viel Pflegegeld
Ausgangslage:
- Pflegegrad 2
- Angehörige übernehmen den Großteil der Pflege.
- Ein ambulanter Pflegedienst kommt nur für einzelne Einsätze (z. B. 1–2x Duschen im Monat).
Beispielwerte:
- Maximale Pflegesachleistung PG2: 770 €
- Pflegedienst rechnet Leistungen über: 154 € ab
Schritt 1: Prozentualer Verbrauch des Sachleistungsbudgets
154 € von 770 € sind 20 % (gerundet).
Schritt 2: Verbleibender Pflegegeld-Anteil
100 % – 20 % = 80 % Pflegegeld
Schritt 3: Pflegegeld in Euro
- Maximales Pflegegeld PG2: 330 €
- 80 % davon = 264 €
Ergebnis Beispiel 1:
- Pflegedienst: 154 € (über Pflegesachleistungen)
- Pflegegeld: 264 € (80 %)
Damit bleibt der größte Teil des Pflegegeldes erhalten – gleichzeitig gibt es ein wenig Entlastung durch den Pflegedienst.
Beispiel 2: Pflegegrad 3 – etwa halbe/halbe Kombination
Ausgangslage:
- Pflegegrad 3
- Pflegedienst übernimmt morgens die Grundpflege und ggf. Medikamentengabe.
- Angehörige sind nachmittags und abends stark eingebunden.
Beispielwerte:
- Maximale Pflegesachleistung PG3: 1.330 €
- Pflegedienst rechnet Leistungen über: 665 € ab
Schritt 1: Prozentualer Verbrauch des Sachleistungsbudgets
665 € von 1.330 € sind 50 %.
Schritt 2: Verbleibender Pflegegeld-Anteil
100 % – 50 % = 50 % Pflegegeld
Schritt 3: Pflegegeld in Euro
- Maximales Pflegegeld PG3: 570 €
- 50 % davon = 285 €
Ergebnis Beispiel 2:
- Pflegedienst: 665 € (50 % der Sachleistungen)
- Pflegegeld: 285 € (50 %)
Damit ist die Belastung halbwegs verteilt: ein großer professioneller Anteil, aber auch noch eine spürbare finanzielle Anerkennung für die Angehörigen.
Beispiel 3: Pflegegrad 4 – viel Pflegedienst, wenig Pflegegeld
Ausgangslage:
- Pflegegrad 4
- Pflegebedarf ist hoch, Angehörige können nur noch einen kleinen Teil übernehmen.
- Pflegedienst kommt mehrmals täglich.
Beispielwerte:
- Maximale Pflegesachleistung PG4: 1.660 €
- Pflegedienst rechnet Leistungen über: 1.494 € ab
Schritt 1: Prozentualer Verbrauch des Sachleistungsbudgets
1.494 € von 1.660 € sind etwa 90 %.
Schritt 2: Verbleibender Pflegegeld-Anteil
100 % – 90 % = 10 % Pflegegeld
Schritt 3: Pflegegeld in Euro
- Maximales Pflegegeld PG4: 765 €
- 10 % davon = 76,50 €
Ergebnis Beispiel 3:
- Pflegedienst: 1.494 € (90 % der Sachleistungen)
- Pflegegeld: 76,50 € (10 %)
In solchen Fällen überlegen viele Familien, ob sie nicht komplett auf Sachleistungen umstellen, weil der Pflegegeld-Anteil sehr gering ist. Das hängt aber immer von der individuellen Situation ab.
So kannst du selbst grob nachrechnen
Wenn du selbst ein Gefühl bekommen möchtest, kannst du in drei Schritten überschlagen, wie viel Pflegegeld übrig bleibt:
- Maximale Sachleistung für deinen Pflegegrad notieren.
- Summe der vom Pflegedienst abgerechneten Leistungen aus dem Leistungsnachweis nehmen.
- Formel anwenden:
Prozentanteil Sachleistung = (abgerechnete Sachleistung / maximal mögliche Sachleistung) × 100
Prozentanteil Pflegegeld = 100 – Prozentanteil Sachleistung
Diesen Prozentsatz multiplizierst du dann mit dem vollen Pflegegeldbetrag deines Pflegegrades.
Wichtig: Die Pflegekasse rechnet natürlich exakt und nach den offiziellen Beträgen. Deine Rechnung ist nur eine Orientierung – bei Unklarheiten immer bei der Kasse nachfragen.
Typische Fragen zu den Berechnungen
Wo sehe ich, wie viel der Pflegedienst abgerechnet hat?
Der ambulanter Pflegedienst stellt in der Regel eine monatliche Leistungsübersicht bzw. einen Leistungsnachweis zur Verfügung. Darauf siehst du, welche Einsätze stattgefunden haben und welcher Betrag mit der Pflegekasse abgerechnet wurde.
Kann ich mit dem Pflegedienst eine bestimmte Quote „vereinbaren“?
Ja, im Rahmen eines Beratungstermins kannst du gemeinsam planen, wie viele Einsätze sinnvoll sind. Wenn du z. B. ungefähr bei 50 % Sachleistungen bleiben möchtest, könnt ihr das bei der Einsatzplanung berücksichtigen.
Ändert sich das Pflegegeld automatisch, wenn der Pflegedienst mehr oder weniger macht?
Ja. Die Pflegekasse schaut auf die tatsächlich abgerechneten Leistungen. Nutzt ihr mehr Sachleistung, sinkt der Pflegegeldanteil – nutzt ihr weniger, steigt er wieder.
Was ist, wenn ich mich verrechne?
Keine Sorge – die offizielle Berechnung macht immer die Pflegekasse. Deine eigene Rechnung ist nur ein Hilfsmittel, um besser zu planen und zu verstehen, wie sich Änderungen bei den Pflegediensteinsätzen auswirken.
Fazit: Mit Zahlen besser planen
Die Kombinationsleistung ist auf den ersten Blick kompliziert – mit ein paar konkreten Zahlen wird sie aber deutlich greifbarer:
- Je mehr Sachleistungen ihr nutzt,
- desto geringer wird das Pflegegeld – und umgekehrt.
Rechenbeispiele helfen dir,
- den Umfang des Pflegedienstes besser zu planen,
- Überraschungen beim Pflegegeld zu vermeiden und
- eine gute Balance zwischen Entlastung und finanzieller Anerkennung zu finden.
In weiteren Beiträgen gehen wir darauf ein, wie sich Pflegegeld und Kombinationsleistung mit Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag kombinieren lassen – damit ihr das verfügbare Budget möglichst sinnvoll ausschöpfen könnt.
Tipp: Wenn du willst, kannst du dir eine kleine Excel- oder Google-Sheets-Tabelle anlegen, in der du die Beträge deines Pflegegrades einträgst und mit verschiedenen Prozentanteilen „spielst“. So siehst du sofort, was bei 20 %, 50 % oder 80 % Sachleistungen an Pflegegeld übrig bliebe.



