Elderly couple enjoying affectionate conversation at home.

Pflegegeld einfach erklärt: Anspruch, Höhe, Antrag & typische Fehler

Hinweis: Die Beträge und Regeln können sich ändern. Bitte prüfe aktuelle Zahlen immer bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium).

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI). Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause überwiegend von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen übernommen wird – also nicht hauptsächlich durch einen ambulanten Pflegedienst.

  • Es soll pflegende Angehörige finanziell entlasten.
  • Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
  • Die pflegebedürftige Person kann das Geld frei verwenden, z. B.:
    • als Anerkennung für Angehörige oder Nachbarn,
    • für zusätzliche Hilfe im Haushalt,
    • für Fahrten, Betreuung oder kleine Entlastungsangebote.

Wichtig: Pflegegeld ist zweckgebunden für die Pflege, aber es gibt keine Pflicht, Quittungen bei der Pflegekasse einzureichen.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  1. Pflegegrad 2–5
    Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern z. B. den Entlastungsbetrag.
  2. Die pflegebedürftige Person wird zu Hause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft gepflegt.
  3. Die Pflege erfolgt überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn (häusliche Pflege).
  4. Es muss ein anerkannter Pflegegrad bei der Pflegekasse vorliegen.

Pflegegeld ist auch möglich, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst ins Haus kommt. Dann spricht man von der Kombinationsleistung.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Die folgenden Beträge sind Beispielwerte zur Orientierung – bitte vergleiche sie mit den aktuell gültigen Beträgen deiner Pflegekasse:

  • Pflegegrad 2: ca. 330 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: ca. 570 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: ca. 760 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: ca. 950 € pro Monat

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür z. B. den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?

Es gibt zwei zentrale Leistungsarten aus der Pflegeversicherung:

1. Pflegegeld

  • Geldleistung, wenn Angehörige / Privatpersonen pflegen.
  • Das Geld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen.

2. Pflegesachleistungen

  • Die Pflegekasse bezahlt direkt den ambulanten Pflegedienst.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Wichtig: Man muss sich nicht endgültig für eins entscheiden. Es gibt die Möglichkeit der Kombinationsleistung.

Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen

Wenn ein Teil der Pflege durch einen Pflegedienst und ein Teil durch Angehörige erfolgt, kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren.

Vereinfacht gilt:

  • Der Pflegedienst nutzt einen Prozentsatz der möglichen Sachleistung.
  • Das Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt, der Rest wird ausgezahlt.

Beispiel: Werden 40 % der möglichen Sachleistungen ausgeschöpft, werden noch 60 % des regulären Pflegegeldes ausgezahlt.

Wie beantragt man Pflegegeld?

1. Pflegekasse finden

Die Pflegekasse ist bei der Krankenversicherung angesiedelt (z. B. AOK, TK, Barmer). Meist reicht ein Anruf: „Ich möchte Pflegeleistungen beantragen.“

2. Antrag stellen

  • Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden.
  • Wichtig ist das Datum des Antragseingangs – Leistungen werden in der Regel ab diesem Datum rückwirkend gezahlt.

3. Begutachtung durch MDK oder MEDICPROOF

  • Die Pflegekasse beauftragt den medizinischen Dienst (MDK) bzw. bei Privatversicherten MEDICPROOF.
  • Der Gutachter prüft vor Ort oder per Video, wie selbstständig die betroffene Person im Alltag ist.
  • Aus dem Gutachten ergibt sich der Pflegegrad 1–5.

4. Bescheid abwarten

Die Pflegekasse schickt einen Bescheid mit dem zuerkannten Pflegegrad und den bewilligten Leistungen. Steht dort Pflegegeld, wird es monatlich auf das Konto überwiesen.

5. Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Wenn der Pflegegrad aus deiner Sicht zu niedrig ist oder abgelehnt wurde, kannst du Widerspruch einlegen (Frist: in der Regel 1 Monat).

Wie wird Pflegegeld ausgezahlt?

  • Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person.
  • In der Praxis wird das Pflegegeld häufig an pflegende Angehörige weitergegeben.
  • Pflegegeld ist nach aktueller Rechtslage steuerfrei (im Zweifel steuerlich prüfen).

Muss man irgendetwas nachweisen?

Es müssen keine Rechnungen eingereicht werden, aber es gibt die Pflicht zu sogenannten Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI:

  • Pflegegrad 2 & 3: mindestens 1x pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 & 5: mindestens 1x pro Quartal

Bei diesen Einsätzen kommt ein Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle nach Hause. Ziel:

  • Qualität der häuslichen Pflege sichern,
  • Fragen der Angehörigen klären,
  • auf weitere Leistungen hinweisen.

Wenn diese Einsätze dauerhaft nicht stattfinden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Wofür darf ich das Pflegegeld verwenden?

Pflegegeld ist kein extra „Taschengeld“, sondern gedacht zur Sicherung der Pflege. Typische Verwendungen:

  • Anerkennung bzw. Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige,
  • Zahlung für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter,
  • Fahrten zum Arzt oder zu Therapien,
  • zusätzliche Betreuung oder Entlastungsangebote.

Merksatz: Pflegegeld soll dort ankommen, wo Pflege tatsächlich stattfindet.

Typische Fehler beim Pflegegeld

  1. Zu spät beantragt
    Leistungen gibt es in der Regel erst ab dem Datum der Antragstellung.
  2. Zu niedrigen Pflegegrad einfach akzeptiert
    Verschlechtert sich die Situation, sollte ein Höherstufungsantrag gestellt werden.
  3. Beratungseinsätze werden vergessen
    Ohne Nachweis der Beratung drohen Kürzungen oder die Einstellung des Pflegegeldes.
  4. Keine Kombination mit anderen Leistungen
    Viele Familien nutzen weder Pflegesachleistungen noch Entlastungsbetrag optimal aus.
  5. Pflegegrad 1 wird unterschätzt
    Auch ohne Pflegegeld gibt es kleine, aber wichtige Unterstützungsleistungen.

Checkliste: Habe ich an alles gedacht?

  • [ ] Pflegegrad 2–5 liegt vor
  • [ ] Pflege findet überwiegend zu Hause statt
  • [ ] Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid geprüft
  • [ ] Beratungseinsätze im Kalender notiert
  • [ ] Kombination mit Pflegedienst geprüft
  • [ ] Verwendung des Pflegegeldes mit Angehörigen abgestimmt

Wie geht es weiter?

In weiteren Beiträgen erklären wir Schritt für Schritt andere Leistungen der Pflegekasse, zum Beispiel:

  • Pflegesachleistungen: Wann lohnt sich der ambulante Pflegedienst?
  • Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen mit Beispielrechnungen.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz, wenn du kurzfristig frei nehmen musst.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wie du alle Töpfe optimal kombinierst.
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