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Kombinationsleistung einfach erklärt: Pflegegeld & Pflegesachleistungen mit Rechenbeispielen

Hinweis: Beträge und Regelungen können sich ändern. Die folgenden Zahlen sind Beispielwerte zur Orientierung. Bitte prüfe die aktuell gültigen Werte immer bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium).

Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung verbindet zwei zentrale Bausteine der Pflegeversicherung:

  • Pflegegeld – wenn Angehörige oder andere Privatpersonen pflegen.
  • Pflegesachleistungen – wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt.

In vielen Familien ist die Realität: Ein Teil der Pflege wird von Angehörigen geleistet, ein anderer Teil von einem Pflegedienst. Genau hier setzt die Kombinationsleistung an – sie sorgt dafür, dass keine Leistung verschenkt wird, sondern beide Bausteine miteinander kombiniert werden können.

Wann lohnt sich die Kombination?

Die Kombinationsleistung kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • Pflegebedürftige zu Hause leben,
  • ein Teil der Pflege durch Angehörige übernommen wird,
  • aber zusätzlich professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst gebraucht wird, z. B. morgens oder abends,
  • und ihr vermeiden wollt, dass Pflegegeld oder Sachleistungen ungenutzt bleiben.

Statt sich für „entweder oder“ zu entscheiden, könnt ihr einen flexiblen Mix wählen – angepasst an euren Alltag und die tatsächliche Belastung.

Wie funktioniert die prozentuale Aufteilung?

Herzstück der Kombinationsleistung ist die Prozentregel:

  • Der Pflegedienst nutzt einen bestimmten Prozentsatz des möglichen Sachleistungsbudgets.
  • Das Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt.
  • Der nicht genutzte Anteil wird weiterhin als Pflegegeld ausgezahlt.

Formel (vereinfacht):

  • Prozentsatz Sachleistung = (Kosten des Pflegedienstes) ÷ (maximale Sachleistung)
  • Auszahlbares Pflegegeld = (100 % – Prozentsatz Sachleistung) vom vollen Pflegegeld

Wichtig: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können zusammen nie 100 % + 100 % betragen. Sie teilen sich ein gemeinsames „Leistungs-Konto“, das über die Prozente gesteuert wird.

Rechenbeispiel Pflegegrad 2

Beispielwerte (zur Orientierung, gerundet):

  • Maximales Pflegegeld Pflegegrad 2: ca. 330 € pro Monat
  • Maximale Pflegesachleistung Pflegegrad 2: ca. 760 € pro Monat

Situation: Angehörige übernehmen den Großteil der Pflege, der Pflegedienst kommt 3x pro Woche morgens.

Rechnung:

  • Der Pflegedienst stellt monatlich 380 € in Rechnung.
  • Das sind 50 % von 760 €.

Ergebnis:

  • Die Pflegekasse übernimmt 380 € als Sachleistung.
  • Es bleiben 50 % des Pflegegeldes: 50 % von 330 € = 165 € Pflegegeld.
  • Gesamt nutzbare Leistung: professionelle Hilfe + ein reduziertes, aber weiterfließendes Pflegegeld.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3

Beispielwerte (zur Orientierung, gerundet):

  • Pflegegeld Pflegegrad 3: ca. 570 € pro Monat
  • Pflegesachleistung Pflegegrad 3: ca. 1.430 € pro Monat

Situation: Die pflegebedürftige Person benötigt morgens und abends Hilfe bei der Körperpflege. Angehörige schaffen das alleine nicht mehr.

Rechnung:

  • Der Pflegedienst rechnet monatlich 715 € ab.
  • 715 € sind 50 % der möglichen Sachleistung (1.430 €).

Ergebnis:

  • 50 % Sachleistung werden genutzt.
  • Es bleiben 50 % vom Pflegegeld: 50 % von 570 € = 285 € Pflegegeld.
  • Angehörige erhalten weiterhin eine Anerkennung, obwohl ein Pflegedienst eingebunden ist.

Rechenbeispiel Pflegegrad 4 oder 5

Beispielwerte (stark vereinfacht, gerundet):

  • Pflegegeld Pflegegrad 4: z. B. ca. 760 €
  • Pflegesachleistung Pflegegrad 4: z. B. ca. 1.800 €

Situation: Hoher Pflegebedarf, tägliche Unterstützung durch einen Pflegedienst – Angehörige möchten trotzdem einen Teil der Pflege selbst übernehmen.

Rechnung:

  • Der Pflegedienst nutzt monatlich 1.350 € des Budgets.
  • 1.350 € von 1.800 € sind 75 % Sachleistung.

Ergebnis:

  • Der Pflegedienst rechnet 75 % des Sachleistungsbudgets mit der Kasse ab.
  • Es bleiben 25 % Pflegegeld: 25 % von 760 € = 190 € Pflegegeld.
  • So ist eine relativ hohe professionelle Versorgung möglich, ohne das Pflegegeld komplett zu verlieren.

Wichtig: Das sind Beispielrechnungen zur Orientierung. Die echten Beträge und Budgets bitte immer bei der Pflegekasse oder im aktuellen Gesetzestext prüfen.

Wie beantragt man eine Kombinationsleistung?

1. Pflegegrad & Leistungen prüfen

  • Liegt bereits ein Pflegegrad (2–5) vor?
  • Wird aktuell Pflegegeld, Sachleistung oder noch gar nichts genutzt?

2. Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen

Telefoniere mit der Pflegekasse und teile mit, dass ihr eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen nutzen möchtet.

3. Pflegedienst einbinden

  • Pflegedienst auswählen und einen gemeinsamen Pflege- & Leistungsplan besprechen.
  • Der Pflegedienst kann meist genau berechnen, welcher Prozentsatz des Budgets genutzt wird.

4. Prozentaufteilung festlegen

Die Pflegekasse benötigt die Information, wie viel Prozent Sachleistung voraussichtlich genutzt werden. Daraus ergibt sich automatisch der verbleibende Anteil des Pflegegeldes.

5. Regelmäßig überprüfen

Ändert sich der Bedarf (z. B. nach Klinikaufenthalt oder Verschlechterung des Zustands), sollte die Aufteilung neu geprüft und eventuell ein Höherstufungsantrag gestellt werden.

Typische Fehler & Missverständnisse

  1. „Wenn wir einen Pflegedienst nehmen, verlieren wir das Pflegegeld komplett.“
    Stimmt so nicht – über die Kombinationsleistung kann ein Teil des Pflegegeldes weiterfließen.
  2. Sachleistungsbudget bleibt ungenutzt
    Viele Familien greifen nur auf Pflegegeld zurück und verzichten auf eine entlastende Unterstützung durch den Pflegedienst.
  3. Keine regelmäßige Anpassung
    Wenn der Pflegebedarf steigt, reicht die bisherige Aufteilung oft nicht mehr. Dann lohnt sich eine neue Beratung.
  4. Kein Überblick über die Prozentrechnung
    Manchmal ist unklar, wie viel Prozent der Sachleistung wirklich ausgeschöpft werden. Das kann dazu führen, dass Geld und Hilfe verschenkt werden.
  5. Beratungsmöglichkeiten werden nicht genutzt
    Pflegestützpunkte, Sozialdienste und Pflegedienste bieten kostenlose Beratung zur optimalen Kombination an.

Checkliste: Passt die Kombinationsleistung zu uns?

  • [ ] Pflegegrad 2–5 liegt vor
  • [ ] Angehörige leisten einen bedeutenden Teil der Pflege
  • [ ] Es besteht Bedarf an (z. B. morgens/abends)
  • [ ] Wir möchten Pflegegeld nicht komplett verlieren
  • [ ] Wir sind bereit, mit einem Pflegedienst einen Leistungsplan zu erstellen
  • [ ] Die aktuelle Situation wird regelmäßig überprüft (z. B. 1–2x pro Jahr)

Wie geht es weiter?

Wenn du verstehst, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen zusammenhängen, ist der nächste Schritt oft:

  • zu prüfen, wie Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusätzlich genutzt werden können,
  • zu klären, welche Leistungen jetzt schon verschenkt werden,
  • und eine individuelle Strategie für euren Pflegealltag zu entwickeln.

In weiteren Beiträgen zeigen wir dir, wie du alle Pflegeleistungen so kombinierst, dass sie wirklich bei dir und deinem Angehörigen ankommen – ohne unnötigen Bürokratie-Stress.

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