pexels mart production 7330162

Pflegeunterstützungsgeld einfach erklärt: Wenn du kurzfristig für einen Angehörigen da sein musst

Hinweis: Gesetzliche Regelungen und Berechnungen können sich ändern. Bitte prüfe aktuelle Details immer bei der Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium / Familienportal).

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Berufstätige, die sich kurzfristig um einen nahen Angehörigen kümmern müssen, weil eine akute Pflegesituation entstanden ist.

  • Du kannst bis zu 10 Arbeitstage kurzfristig der Arbeit fernbleiben.
  • In dieser Zeit wird dein Verdienstausfall teilweise ausgeglichen.
  • Ziel: Du hast Luft, um die erste Versorgung zu organisieren (z. B. Pflegedienst, Hilfsmittel, Pflegegrad-Antrag).

Rechtliche Grundlage ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach Pflegezeitgesetz in Verbindung mit dem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld aus der Pflegeversicherung.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben in der Regel:

  • Beschäftigte (Arbeitnehmer/innen), teilweise auch Auszubildende,
  • die einen nahen Angehörigen pflegen oder die Pflege organisieren, z. B. Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister u. a. (der Kreis der „nahen Angehörigen“ ist gesetzlich definiert).

Weitere Voraussetzungen:

  • Es liegt eine akute Pflegesituation vor (z. B. nach Krankenhausaufenthalt, plötzlicher Gesundheitsbruch).
  • Du musst wegen der Pflege unmittelbar der Arbeit fernbleiben.
  • Es handelt sich um einen Versicherten der sozialen oder privaten Pflegeversicherung.

In welchen Situationen kann ich es nutzen?

Typische Situationen sind zum Beispiel:

  • Dein Vater stürzt, kommt aus dem Krankenhaus nach Hause und du musst rasch Pflege organisieren.
  • Deine Mutter zeigt plötzlich deutliche Anzeichen von Demenz und es wird klar: Es braucht mehr Unterstützung zu Hause.
  • Dein Partner erleidet einen Schlaganfall, du musst Hilfsmittel, Pflegedienst und Formulare klären.

In diesen Fällen kannst du bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um:

  • einen Pflegegrad zu beantragen,
  • Gespräche mit Ärzten, Klinik, Sozialdienst und Pflegedienst zu führen,
  • Hilfsmittel zu organisieren (z. B. Pflegebett, Pflegebox, Hausnotruf),
  • eine dauerhafte Pflege-Situation zu planen.

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld wird ähnlich wie Krankengeld als prozentualer Anteil des Nettoverdienstes berechnet. Die exakten Berechnungsregeln können je nach Kasse und Einkommensart variieren.

Zur groben Orientierung gilt häufig:

  • ca. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (oder etwas mehr, wenn Einmalzahlungen berücksichtigt werden).

Es wird für die Tage gezahlt, an denen du tatsächlich wegen der Pflege nicht arbeitest – bis maximal 10 Arbeitstage pro akuter Situation.

Wichtig: Die genaue Berechnung und mögliche Höchstbeträge bitte immer bei der Pflegekasse nachlesen.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag läuft in der Praxis meist so ab:

  1. Arbeitgeber sofort informieren
    Sage so früh wie möglich Bescheid, dass du wegen einer akuten Pflegesituation nicht arbeiten kannst (telefonisch oder schriftlich).
  2. Pflegekasse des Angehörigen kontaktieren
    Die Pflegeunterstützungs­leistung wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt, nicht bei deiner eigenen Krankenkasse.
  3. Formulare anfordern
    Die Pflegekassen haben meist ein spezielles Formular für Pflegeunterstützungsgeld (oft online verfügbar).
  4. Ärztliche Bescheinigung beilegen
    Ein Arzt muss bestätigen, dass eine akute Pflegesituation besteht und dass du für die Organisation der Pflege erforderlich bist.
  5. Verdienstnachweis durch Arbeitgeber
    Der Arbeitgeber füllt in der Regel einen Teil des Formulars aus, z. B. zum Verdienstausfall.
  6. Unterlagen an die Pflegekasse senden
    Am besten zeitnah, damit die Kasse den Anspruch berechnen und auszahlen kann.

Welche Unterlagen braucht man?

Je nach Kasse können Details variieren, klassisch werden aber gebraucht:

  • Ausgefüllter Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld,
  • Ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation,
  • Arbeitgeber-Bescheinigung/Teil des Formulars mit Angaben zum Gehalt,
  • ggf. Nachweise über die Verwandtschaft (wenn nicht eindeutig),
  • Bankverbindung für die Auszahlung.

Was gilt, wenn mehrere Angehörige helfen?

Die 10 Tage sind ein gemeinsames Kontingent pro akuter Pflegesituation und pflegebedürftiger Person, nicht pro Angehörigem.

  • Mehrere Angehörige können sich die Tage teilen.
  • Beispiel: Tochter nimmt 6 Tage, der Sohn 4 Tage – zusammen sind die 10 Tage ausgeschöpft.
  • Die Pflegekasse prüft, wie viele Tage pro Person tatsächlich genutzt wurden.

Kommt es später erneut zu einer anderen akuten Situation (z. B. neuer Krankenhausaufenthalt), kann ein neuer Anspruch entstehen – abhängig von der Einordnung durch die Pflegekasse.

Typische Fehler & praktische Tipps

  1. Zu spät reagiert
    Viele wissen nicht, dass sie sofort der Arbeit fernbleiben dürfen, wenn die Pflegesituation akut wird. Melde dich frühzeitig beim Arbeitgeber und bei der Pflegekasse.
  2. Kein ärztlicher Nachweis
    Ohne ärztliche Bescheinigung kann die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld ablehnen.
  3. Verwechslung mit Pflegezeit/Familienpflegezeit
    Pflegeunterstützungsgeld ist nur für kurzfristige Situationen gedacht. Für längere Auszeiten gibt es gesonderte Modelle (Pflegezeit, Familienpflegezeit – dazu eigene Beiträge lesen).
  4. Keine Nutzung von Beratung
    In den 10 Tagen lohnt sich der Kontakt zu Pflegestützpunkt, Sozialdienst im Krankenhaus oder Beratungsstellen – so holst du das Maximum aus der kurzen Zeit heraus.
  5. Finanzielle Planung vergessen
    Pflegeunterstützungsgeld ersetzt nicht immer 100 % des Nettoeinkommens. Plane ein kleines finanzielles Polster oder prüfe, ob Partner/Angehörige etwas abfangen können.

Checkliste: Habe ich an alles gedacht?

  • [ ] Akute Pflegesituation liegt vor (z. B. nach Krankenhausaufenthalt)
  • [ ] Betroffene Person ist in der Pflegeversicherung versichert
  • [ ] Arbeitgeber sofort informiert
  • [ ] Pflegekasse des Angehörigen kontaktiert
  • [ ] Formular für Pflegeunterstützungsgeld angefordert/ausgefüllt
  • [ ] Ärztliche Bescheinigung organisiert
  • [ ] Arbeitgeber-Teil des Formulars ausfüllen lassen
  • [ ] Unterlagen an die Pflegekasse gesendet
  • [ ] Geklärt, ob weitere Angehörige Tage beanspruchen wollen
  • [ ] Parallel weitere Leistungen der Pflegekasse geprüft (Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistungen)

Wie geht es weiter?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist oft der erste Schritt, wenn plötzlich klar wird: „Wir brauchen langfristig Unterstützung.“ Danach geht es meist weiter mit:

  • Pflegegrad-Antrag und Einstufung,
  • Organisation von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen,
  • Nutzung weiterer Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege,
  • Entlastungsbetrag, Hilfsmittel & ggf. Wohnraumanpassung.

In den nächsten Beiträgen schauen wir uns diese Bausteine im Detail an, damit du Schritt für Schritt einen klaren Überblick über alle Pflegeleistungen bekommst – und sicherer entscheiden kannst, was für deine Familie am besten passt.

Nach oben scrollen