Kombinationsleistung: Pflegegeld & Pflegesachleistungen clever verbinden
Hinweis: Beträge und Regeln können sich ändern. Bitte prüfe aktuelle Zahlen immer bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium).
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ist die Verknüpfung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie ist ideal, wenn
- ein Teil der Pflege durch Angehörige erfolgt (dafür gibt es Pflegegeld) und
- ein anderer Teil von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird (Pflegesachleistung).
Statt sich für „nur Pflegegeld“ oder „nur Pflegedienst“ zu entscheiden, kannst du beides kombinieren. Die Pflegekasse berechnet dann, wie viel Pflegegeld dir anteilig noch zusteht.
Grundprinzip (stark vereinfacht):
- Der Pflegedienst nutzt einen prozentualen Anteil des Sachleistungsbudgets.
- Der restliche Prozentsatz wird als Pflegegeld ausgezahlt.
Die Kombinationsleistung soll dir im Alltag mehr Flexibilität geben und pflegende Angehörige entlasten.
Voraussetzungen & für wen sie sich eignet
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Kombinationsleistung sind:
- Pflegegrad 2–5
Bei Pflegegrad 1 gibt es in der Regel kein Pflegegeld, daher spielt die Kombinationsleistung dort praktisch keine Rolle. - Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer ambulant betreuten Wohnform.
- Es ist ein zugelassener ambulanter Pflegedienst beteiligt, der mit der Pflegekasse abrechnet.
- Es gibt pflegende Angehörige oder nahestehende Personen, die einen Teil der Betreuung übernehmen.
Besonders sinnvoll ist die Kombinationsleistung, wenn z. B.:
- ein Pflegedienst morgens für die Grundpflege kommt,
- aber Angehörige den restlichen Tag übernehmen und dafür weiterhin Pflegegeld bekommen sollen.
Vor allem in Übergangsphasen – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei langsam steigendem Pflegebedarf – kann die Kombi eine gute Zwischenlösung sein.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Für jeden Pflegegrad gibt es zwei wichtige Beträge:
- Pflegegeld (wenn Angehörige alleine pflegen)
- Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst das Budget voll nutzt)
Die Kombinationsleistung funktioniert nach einem Prozentsystem:
- Es wird geschaut, wie viel Prozent des maximal möglichen Sachleistungsbudgets der Pflegedienst im Monat tatsächlich nutzt.
- Dieser Prozentsatz wird vom möglichen Pflegegeld abgezogen.
- Der Rest-Prozentsatz wird als Pflegegeld ausgezahlt.
Formel vereinfacht:
Auszahlungs-Prozent Pflegegeld = 100 % – genutzter Sachleistungs-Prozentanteil
Die Pflegekasse berechnet das automatisch, aber es hilft, das Prinzip zu verstehen – besonders, wenn du Einsätze planen oder anpassen möchtest.
Beispielrechnungen zur Kombinationsleistung
Wichtiger Hinweis: Die folgenden Zahlen sind Beispiele, um das System verständlich zu machen. Bitte nutze aktuell gültige Beträge deiner Pflegekasse für echte Berechnungen.
Beispiel 1: Pflegegrad 3 – Pflegedienst nutzt 40 % des Sachleistungsbudgets
- Maximales Pflegegeld PG 3 (Beispiel): X €
- Maximale Pflegesachleistung PG 3 (Beispiel): Y €
- Der Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 40 % von Y.
Dann gilt:
- Genutzter Sachleistungsanteil: 40 %
- Verbleibender Pflegegeldanteil: 60 % des regulären Pflegegeldbetrags
Die Pflegekasse zahlt also:
- Direkt an den Pflegedienst: 40 % des Sachleistungsbudgets
- Auf das Konto der pflegebedürftigen Person: 60 % des Pflegegeldes
Beispiel 2: Pflegegrad 4 – Pflegedienst nutzt fast das ganze Sachleistungsbudget
- Der Pflegedienst nutzt z. B. 90 % des möglichen Sachleistungsbudgets.
Dann bleibt für das Pflegegeld:
- 100 % – 90 % = 10 % Pflegegeld
Viele Familien entscheiden in dieser Situation, ob sie nicht gleich auf „nur Sachleistung“ (oder eine andere Konstellation) wechseln, weil der Pflegegeld-Anteil dann sehr klein ist.
Beispiel 3: Pflegegrad 2 – Pflegedienst nur für einzelne Einsätze
Angenommen, der Pflegedienst kommt nur für einige wenige Einsätze im Monat, z. B. für:
- 1x/Woche Duschen & Haarwäsche
- sonst übernehmen Angehörige alles
Der Pflegedienst nutzt dann vielleicht nur 20 % des Sachleistungsbudgets. Das bedeutet:
- Du behältst 80 % des Pflegegeldes.
Genaue Werte stehen im Leistungsnachweis des Pflegedienstes – du kannst bei Unklarheiten jederzeit bei der Pflegekasse nachfragen.
Wann lohnt sich die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung kann sehr sinnvoll sein, wenn:
- Angehörige weiter stark eingebunden bleiben möchten,
- aber bestimmte pflegerische Tätigkeiten professionell übernommen werden sollen,
- und ihr nicht auf das Pflegegeld verzichten wollt.
Typische Situationen:
- Berufstätige Angehörige, die mehr Entlastung am Morgen oder Abend brauchen
- Pflegende, die an ihren Grenzen sind und „nur ein bisschen“ Hilfe dazu buchen möchten
- Pflegebedürftige, die sich bei bestimmten Tätigkeiten mit einem Profi wohler fühlen
Wichtig: Die Kombinationsleistung ist nicht endgültig. Du kannst mit deinem Pflegedienst und der Pflegekasse besprechen, wenn der Anteil verändert oder wieder auf „nur Pflegegeld“ bzw. „nur Sachleistung“ umgestellt werden soll.
Beantragung & Umstellung bei der Pflegekasse
Die Kombinationsleistung ist kein separater Antrag mit Formular, sondern eine Art der Leistungsnutzung.
So gehst du vor:
- Pflegegrad prüfen
Pflegegrad muss bereits festgestellt sein (mindestens PG 2). - Pflegedienst suchen & Erstgespräch führen
Gemeinsam wird festgelegt, welche Einsätze sinnvoll sind. - Pflegedienst rechnet mit Kasse ab
Die Pflegekasse sieht, wie viel Prozent des Budgets genutzt werden. - Kasse berechnet anteiliges Pflegegeld
Du erhältst automatisch den entsprechenden Prozentsatz des Pflegegeldes ausgezahlt.
Wenn du bewusst eine bestimmte Verteilung möchtest (z. B. „bitte etwa 50 % Sachleistung“), kannst du dies mit dem Pflegedienst besprechen – der Leistungsplan wird dann entsprechend gestaltet.
Typische Fehler & Missverständnisse
- Angst, das Pflegegeld „zu verlieren“
Viele Familien meiden den Pflegedienst, weil sie glauben, dann gäbe es gar kein Pflegegeld mehr. Das stimmt nicht – bei einer Kombination wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. - Pflegedienst nutzt mehr Budget als geplant
Wenn zusätzliche Einsätze dazukommen, steigt der Sachleistungsanteil – das Pflegegeld sinkt entsprechend. Daher Leistungsnachweise anschauen und bei Fragen nachhaken. - Keine regelmäßige Anpassung
Lebenssituationen ändern sich. Einmal festgelegte Einsätze können und sollten angepasst werden, wenn der Bedarf steigt oder sinkt. - Vollständige Überforderung der Angehörigen
Aus Sorge, „Geld zu verlieren“, übernehmen Angehörige manchmal zu viel. Manchmal ist es langfristig besser, etwas mehr Pflegedienst zu nutzen – auch wenn das Pflegegeld dann geringer ist. - Unklarheit bei Krankenhaus- oder Rehaaufenthalten
Bei längerer Abwesenheit können sich Leistungen verändern. Hier lohnt sich ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse.
Kurz beantwortet: Häufige Fragen
Kann ich jederzeit von Pflegegeld auf Kombinationsleistung wechseln?
Ja. Sobald ein Pflegedienst eingeschaltet wird und über die Pflegekasse abrechnet, berechnet die Kasse automatisch den entsprechenden Pflegegeldanteil. Änderungen sind grundsätzlich möglich – sprich einfach mit Pflegedienst und Kasse.
Muss ich der Pflegekasse jeden Monat Bescheid sagen?
Nein. Die Pflegekasse orientiert sich an den tatsächlich abgerechneten Leistungen des Pflegedienstes. Ändert sich der Umfang dauerhaft, wird der prozentuale Anteil automatisch angepasst.
Sehe ich irgendwo, wie viel Prozent genutzt wurden?
Ja. Der Pflegedienst stellt dir in der Regel eine monatliche Leistungsübersicht zur Verfügung. Bei Unklarheiten kannst du außerdem direkt bei der Pflegekasse nachfragen.
Was passiert, wenn der Pflegedienst mehr Leistungen erbringt als im Budget enthalten?
Dann können Eigenanteile entstehen. Wichtig ist deshalb, dass ihr zusammen mit dem Pflegedienst plant, welche Leistungen über die Kasse laufen sollen und was eventuell privat gezahlt wird.
Fazit: Mehr Flexibilität im Pflegealltag
Die Kombinationsleistung verbindet das Beste aus zwei Welten:
- professionelle Unterstützung durch den Pflegedienst und
- für die Arbeit von pflegenden Angehörigen.
Sie lohnt sich vor allem dann, wenn:
- ihr nicht alles allein stemmen wollt,
- aber Angehörige weiterhin eine wichtige Rolle in der Pflege spielen,
- und ihr das verfügbare Budget möglichst sinnvoll nutzen möchtet.
In unseren weiteren Beiträgen erfährst du, wie du Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag so kombinierst, dass ihr im Alltag spürbar entlastet seid.
Tipp: Viele Pflegekassen bieten eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Dort kannst du deine persönliche Situation besprechen und gemeinsam einen Pflegeplan erstellen.



