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Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Familien

Hinweis: Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Bitte prüfe aktuelle Informationen immer bei deiner Pflegekasse oder auf offiziellen Seiten (z. B. Bundesgesundheitsministerium, Pflegestützpunkte vor Ort).

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad gibt an, wie selbstständig ein Mensch noch ist und wie viel Unterstützung er im Alltag braucht. Er ersetzt die früheren „Pflegestufen“ und ist Grundlage für alle Leistungen aus der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel).

Es gibt Pflegegrad 1 bis 5:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2–5: zunehmende Beeinträchtigung bis hin zu sehr schweren Fällen

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die möglichen Leistungen.

Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Viele Familien warten zu lange, weil sie das Gefühl haben: „Wir schaffen das schon irgendwie.“ Ein Antrag lohnt sich, wenn:

  • Alltägliche Dinge wie Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang oder Treppensteigen deutlich schwerer fallen.
  • regelmäßig Hilfe durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde nötig ist.
  • man merkt, dass die Betreuung körperlich oder psychisch belastend wird.
  • Stürze, Verwirrtheit, Demenz-Symptome oder starke Einschränkungen im Alltag auftreten.

Wichtig: Leistungen werden in der Regel ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt – nicht rückwirkend auf Monate davor. Deshalb lieber früher beantragen.

Schritt 1: Pflegekasse finden & Antrag stellen

1.1 Pflegekasse – wo melde ich mich?

Die Pflegekasse ist immer der Krankenversicherung zugeordnet (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK, private Krankenversicherung mit eigener Pflegeversicherung).

Du kannst einfach dort anrufen und sagen:

„Wir möchten Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.“

1.2 Antrag stellen

  • Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden (je nach Kasse).
  • Wichtig ist das Datum des Antragseingangs – ab dann können Leistungen rückwirkend gezahlt werden.
  • Die Kasse schickt in der Regel ein Formular, das ausgefüllt zurückgeschickt wird.

1.3 Wer darf den Antrag stellen?

  • Die pflegebedürftige Person selbst.
  • Bevollmächtigte (z. B. mit Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuer:innen).
  • In der Praxis oft Angehörige – dann sollte eine Vollmacht vorliegen oder nachgereicht werden.

Schritt 2: Vorbereitung – Unterlagen & Pflegetagebuch

Zwischen Antragstellung und Begutachtung hast du Zeit, dich gut vorzubereiten. Das hilft später, dass der Pflegegrad realistisch eingeschätzt wird.

2.1 Wichtige Unterlagen sammeln

  • Arztbriefe, Entlassungsberichte aus Kliniken, Befunde, Diagnosen.
  • Liste von Medikamenten und Therapien.
  • Hilfsmittel-Verordnungen (z. B. Rollator, Inkontinenzmaterial, Pflegebett).
  • ggf. Schwerbehindertenausweis.

2.2 Pflegetagebuch führen

Ein Pflegetagebuch zeigt, wie der Alltag wirklich aussieht. Trage dort für mehrere Tage (oder 1–2 Wochen) ein:

  • Wie viel Unterstützung ist bei Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilettengang nötig?
  • Wie lange dauern die einzelnen Tätigkeiten ungefähr?
  • Gibt es nächtliche Einsätze (z. B. Toilettengang, Unruhe, Weglauftendenz)?
  • Wie sieht die Orientierung aus (Zeit, Ort, Personen)?
  • Gibt es Verhaltensauffälligkeiten, Vergesslichkeit, Sturzgefahr?

Das Pflegetagebuch nimmst du später zum Begutachtungstermin dazu.

Schritt 3: Begutachtung durch MDK / MEDICPROOF

3.1 Wer begutachtet?

  • Für gesetzlich Versicherte: der Medizinische Dienst (oft MDK genannt).
  • Für Privatversicherte: der Dienst MEDICPROOF.

Die Pflegekasse meldet sich mit einem Terminvorschlag. Falls der Termin gar nicht passt, unbedingt rechtzeitig Bescheid geben.

3.2 Was wird beim Termin gemacht?

Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich an, wie selbstständig die pflegebedürftige Person in verschiedenen Bereichen ist, z. B.:

  • Mobilität (Gehen, Treppen steigen, Aufstehen, Umlagern im Bett)
  • Kognitive Fähigkeiten (Orientierung, Sprache, Gedächtnis)
  • Verhaltensweisen (Unruhe, Aggressivität, Weglaufen, Tag-Nacht-Rhythmus)
  • Selbstversorgung (Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken)
  • Umgang mit Krankheit & Therapie (Medikamente, Arzttermine, Hilfsmittel)
  • Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte

Daraus ergibt sich ein Punktwert, der in einen Pflegegrad 1–5 übersetzt wird.

Schritt 4: Pflegegrad-Bescheid prüfen

Nach der Begutachtung erhältst du von der Pflegekasse einen . Dort steht:

  • welcher Pflegegrad zuerkannt wurde (oder ob kein Pflegegrad vorliegt)
  • ab wann Leistungen gewährt werden
  • welche Leistungen grundsätzlich möglich sind

Wichtig: Häufig liegt dem Bescheid auch das Gutachten des MDK/MEDICPROOF bei oder kann angefordert werden. Lies es aufmerksam durch und prüfe:

  • Erkennt ihr euren Alltag darin wieder?
  • Wurden wichtige Probleme (z. B. nächtliche Unruhe, Sturzgefahr, Demenz) ausreichend berücksichtigt?
  • Passt der Pflegegrad zu dem, was ihr tatsächlich täglich leistet?

Schritt 5: Leistungen aktiv nutzen

Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen – je nach Grad – verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, z. B.:

  • Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen)
  • Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)
  • Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Pflegedienst)
  • Entlastungsbetrag (z. B. für Haushaltshilfen, Betreuungsangebote)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Zuschuss für Umbauten)
  • weitere Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Hier lohnt sich eine Beratung, z. B. bei Pflegestützpunkten, Pflegediensten oder unabhängigen Beratungsstellen, um alle Möglichkeiten wirklich zu nutzen.

Widerspruch einlegen bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst du in der Regel innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen (konkrete Frist im Bescheid beachten).

Vorgehen beim Widerspruch

  1. Frist einhalten
    Kurz schriftlich Widerspruch einlegen („Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Begründung folgt.“).
  2. Gutachten prüfen
    Markiere Stellen, die aus deiner Sicht nicht der Realität entsprechen.
  3. Zusätzliche Begründung
    Schreibe möglichst konkret, wo Unterstützung fehlt (Beispiele aus dem Alltag, Pflegetagebuch, neue Arztbefunde).
  4. Unterstützung holen
    Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder Pflegedienste können bei der Formulierung helfen.

Manchmal wird ein neues Gutachten veranlasst. In anderen Fällen entscheidet die Kasse auf Grundlage der Unterlagen.

Tipps für den Begutachtungstermin

  • Ehrlich bleiben – bitte nichts „schöner reden“, um tapfer zu wirken. Es geht darum, die tatsächliche Belastung zu zeigen.
  • Pflegetagebuch bereithalten – konkrete Beispiele überzeugen mehr als allgemeine Aussagen.
  • Angehörige dabeihaben – sie können ergänzen, was der pflegebedürftigen Person vielleicht unangenehm ist zu sagen.
  • Alltag zeigen, nicht den Ausnahme-Tag – es ist keine Prüfung, sondern eine Momentaufnahme mit Blick auf den Alltag.
  • Auch psychische Belastungen, Ängste, Verwirrtheit, nächtliche Unruhe und Überforderung der Angehörigen ansprechen.

Typische Fehler beim Pflegegrad-Antrag

  1. Zu spät beantragt
    Leistungen gibt es in der Regel erst ab Antragstellung – nicht für die Monate davor.
  2. „Wir schaffen das schon“ – Pflege wird unterschätzt
    Angehörige übernehmen sehr viel, ohne sich selbst und den Bedarf ernst zu nehmen.
  3. Pflegetagebuch wird nicht geführt
    Ohne konkrete Beispiele wirkt der Hilfebedarf oft geringer, als er ist.
  4. Beim Gutachten wird „funktioniert“
    Viele mobilisieren ihre letzten Kräfte, wenn Besuch kommt – und wirken fitter, als sie im Alltag sind.
  5. Bescheid wird nicht geprüft
    Viele akzeptieren den ersten Pflegegrad ohne zu prüfen, ob er wirklich passt.
  6. Keine Höherstufung bei Verschlechterung
    Verschlechtert sich die Situation, sollte ein Höherstufungsantrag gestellt werden.

Checkliste: Habe ich an alles gedacht?

  • [ ] Pflegekasse kontaktiert und Antrag gestellt
  • [ ] Unterlagen (Arztbriefe, Diagnosen, Medikamentenplan) gesammelt
  • [ ] Pflegetagebuch über mehrere Tage geführt
  • [ ] Termin zur Begutachtung erhalten und vorbereitet
  • [ ] Angehörige / Vertrauensperson für den Termin eingeplant
  • [ ] Pflegegrad-Bescheid und Gutachten nach Erhalt genau geprüft
  • [ ] Ggf. Widerspruchsfrist notiert
  • [ ] Passende Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Hilfsmittel etc.) informiert/beantragt

Wie geht es weiter?

Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen dir verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten offen. In weiteren Beiträgen erklären wir zum Beispiel:

  • Pflegegeld einfach erklärt: Anspruch, Höhe, Antrag & typische Fehler.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Wie du die monatliche Pauschale optimal nutzt.
  • Entlastungsbetrag: 125 € im Monat für Haushalt, Betreuung & Alltagsunterstützung.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für barrierefreie Umbauten.

Gut informiert zu sein hilft, die Pflege planbarer und leichter zu machen – für die pflegebedürftige Person und die ganze Familie.

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